WETTBEWERB
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
WETTBEWERB
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Grundsätzlich können Gründungsvorhaben (Existenzgründungen/neue Unternehmen/Unternehmensnachfolgen) oder Maßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Gründung bzw. Aufnahme der Geschäftstätigkeit eingereicht werden. Als Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit wird einheitlich das Datum der ersten Umsatzerzielung verstanden (unabhängig davon, ob als Haupt- oder Nebenerwerb).
Dies kann erfolgen bei:
- Es liegt eine innovative Geschäftsidee vor, deren Realisierung noch bevorsteht oder sich gerade in der Umsetzungsphase befindet.
- Die Unternehmensgründung ist in der Planungsregion 10, also den Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen an der Ilm und der Stadt Ingolstadt, beabsichtigt oder bereits erfolgt.
- Gründungsvorhaben lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten und sichert die langfristige Existenz des Ideenträgers.
- Der Bewerber ist (zukünftig) zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und aktiv in der Unternehmensleitung tätig, d. h., der Bewerber besitzt hinreichenden unternehmerischen Einfluss.