Teilnahmebedingungen

Grundsätzlich können Gründungsvorhaben (Existenzgründungen / neue Unternehmen / Unternehmensnachfolgen) oder Maßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Gründung bzw. Aufnahme der Geschäftstätigkeit eingereicht werden. Als Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit wird einheitlich das Datum der ersten Umsatzerzielung verstanden (unabhängig davon, ob als Haupt- oder Nebenerwerb). 

Voraussetzungen